Am Rehabilitationssport teilnehmen
Rehabilitationssport ist nach dem Sozialgesetzbuch eine ergänzende Gesundheitsmaßnahme und wird ärztlich verordnet.
Für Menschen mit chronischen Erkrankungen besteht auf diese Leistung ein Rechtsanspruch.
1. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt an, dieser füllt die Verordnung (Nr. 56) aus.
Achtung: Auf der Vorderseite muss
"Rehabilitationssport" angekreuzt werden, NICHT "Funktionstraining"!
2. Bringen Sie den Antrag zu Ihrer Krankenkasse und fordern Sie die Kostenübernahme.
(Einige Krankenkassen verzichten auf eine Genehmigung. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.)
3. Melden Sie sich nun mit der vollständig ausgefüllten Verordnung (incl. Ihrer Unterschrift auf der zweiten Seite bzw. Rückseite!) zuzüglich
des ausgefüllten
"Anmeldeformulars" und des ausgefüllten "Anamnesebogens" -siehe Link: "Dokumente"- zeitnah bei uns. Wir sind der Leistungserbringer.
Die drei Dokumente können uns zugesendet oder in unseren Sportstätten -jedoch hier nur während unserer Übungszeiten- beim Übungsleiter abgegeben werden.
Inhaber einer Verordnung der Rentenversicherung müssen genau darauf achten, was auf der
Verordnung angekreuzt ist: "Rehabilitationssport im Wasser" ist die Wassergymnastik. "Rehabilitationssport" bedeutet Trockensport.
Wenn alle drei Dokumente vollständig bei uns vorliegen und Ihre Daten in unser System eingepflegt sind, weisen wir Ihnen, unter Beachtung
unserer Kapazitäten und der Absprache mit Ihnen eine Sportgruppe zu
und teilen Ihnen den Beginn Ihres Rehabilitationssports mit.
Falls Sie keine Verordnung mehr erhalten bzw. der Kostenträger (i.d.R. die Krankenkasse) die Kostenübernahme
verweigert, kann nach vorheriger Absprache mit dem Vereinsvorstand und Zustimmung durch diesen im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft weiter am Sport teilgenommen werden.
Sprechen Sie uns an! Alle notwendigen Dokumente und Formulare für eine Mitgliedschaft im Verein sind auf der Website unter "Dokumente" verlinkt.
