Am Rehabilitationssport teilnehmen
Rehabilitationssport ist nach dem Sozialgesetzbuch eine ergänzende Gesundheitsmaßnahme und wird ärztlich verordnet.
Für Menschen mit chronischen Erkrankungen besteht auf diese Leistung ein Rechtsanspruch.
1. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt an, dieser füllt die Verordnung (Nr. 56) aus.
Achtung: Auf der Vorderseite muss
"Rehabilitationssport" angekreuzt werden, NICHT "Funktionstraining"!
2. Bringen Sie den Antrag zu Ihrer Krankenkasse und fordern Sie die Kostenübernahme.
3. Melden Sie sich nun mit der vollständig ausgefüllten Verordnung (incl. Ihrer Unterschrift!) zuzüglich des ausgefüllten
"Anmeldeformulars" und des ausgefüllten "Anamnesebogens" -siehe Link: "Dokumente"- zeitnah bei uns. Wir sind der Leistungserbringer.
Inhaber einer Verordnung der Rentenversicherung (G0850) müssen genau darauf achten, was auf der
Verordnung unter Punkt 2.1 angekreuzt ist: Bei "Rehabilitationssport im Wasser" ist die Wassergymnastik möglich - "Rehabilitationssport" bedeutet Trockensport.
Falls Sie keine Verordnung mehr erhalten bzw. der Kostenträger (i.d.R. die Krankenkasse) die Kostenübernahme
verweigert, können Sie im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft an unseren Sportangeboten teilnehmen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Platz
nicht durch andere Verordnungsinhaber benötigt wird. Fragen Sie deshalb vorher bei uns nach und benutzen Sie bei Zusage unsererseits die entsprechende Formulare für eine Anmeldung
- siehe Link: "Dokumente".
