Am Rehabilitationssport teilnehmen
Rehabilitationssport ist nach dem Sozialgesetzbuch eine ergänzende Gesundheitsmaßnahme und wird ärztlich verordnet.
Für Menschen mit chronischen Erkrankungen besteht auf diese Leistung ein Rechtsanspruch.
1. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt an, dieser füllt die Verordnung (Nr. 56) aus.
Achtung: Auf der Vorderseite muss
"Rehabilitationssport" angekreuzt werden, NICHT "Funktionstraining"!
2. Bringen Sie den Antrag zu Ihrer Krankenkasse und fordern Sie die Kostenübernahme.
3. Melden Sie sich nun mit der vollständig ausgefüllten Verordnung zuzüglich der ausgefüllten Seiten 1 und 2 der
"Anmeldeunterlagen" -siehe Link: "Dokumente"- zeitnah bei uns. Wir sind der Leistungserbringer.
Inhaber einer Verordnung der Rentenversicherung (G0850) müssen darauf achten, dass auf der
Verordnung unter Punkt 2.1. "Rehabilitationssport im Wasser" angekreuzt ist. Nur "Rehabilitationssport"
reicht für uns als Leistungserbringer nicht aus.
Falls Sie keine Verordnung mehr erhalten bzw. der Kostenträger (i.d.R. die Krankenkasse) die Kostenübernahme
verweigert, können Sie im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft an unserem Rehasport im Wasser teilnehmen.