Fit & Vital Sebnitz e.V.
Rehabilitationssport bei orthopädischen und inneren Erkrankungen

Teilnahme

Unser Verein steht jedem Menschen offen, ob krank oder gesund. Zwar sind die unmittelbaren Adressaten für den Reha-Sport Menschen, die bei Behinderungen oder bei/nach Krankheiten Unterstützung zu einem bewegteren Leben suchen, aber auch immer mehr Gesunde erkennen den Wert des Reha-Sportes zur Steigerung des Allgemeinbefindens und zur Bekämpfung kleinerer Schwächen.
Verordneter Reha-Sport ist bei uns für Menschen mit orthopädischen Erkrankungen, nach Krebsbehandlungen und bei inneren Erkrankungen (z.B. Diabetes) möglich.
Wir machen überwiegend Wassergymnastik in einem Flachwasserbecken (Tiefe ca. 130 cm).  

Es gibt verschiedene Alternativen, bei uns Rehabilitationssport zu betreiben:
  • Als normales Mitglied ohne jedwede Verordnung eines Arztes oder einer Rentenversicherung (160,-- € jährlich oder 14,-- €/monatlich);
  • Als Mitglied mit einer Verordnung (60,-- bis 120,-- € als Einmalzahlung) ;
  • Als Leistungsempfänger ohne Mitgliedsambitionen (keinerlei Zuzahlung).

Beachten Sie bitte: Inhaber einer Verordnung Nr. 56 (auf der Vorderseite muß Rehabilitationssport angekreuzt werden, NICHT Funktionstraining) ihres behandelnden Arztes benötigen zusätzlich zur Verordnung die Genehmigung ihrer Krankenkasse. Diese Genehmigung wird auf der Rückseite der Verordnung vermerkt. 
Siehe auch die Ausfüllhinweise zur Verordnung 56, Vorderseite und Rückseite oder der KBV. 

Bei den 56er Verordnungen ist es regelmäßig so, dass Sie zunächst einen Leistungserbringer (derjenige, bei dem Sie Reha-Sport machen können) ausfindig machen und der Krankenkasse benennen müssen.
Ohne Leistungserbringer wird i.d.R.der Reha-Sport nicht von der Krankenkasse benannt. Das hat rein praktische Gründe: Die Verordnung ist zeitlich begrenzt und viele schaffen es nicht, in diesem Zeitraum die 50 oder 120 Übungseinheiten abzuleisten. Wird die Verordnung nun ohne Reha-Sport-Platz  genehmigt, läuft die Verordnungszeit und Sie verlieren mögliche Übungseinheiten.  
Bei uns - Fit & Vital - ist es derzeit so, dass wir bei Vorliegen der formalen Bedingungen regelmäßig niemand abweisen, d.h. es gibt keine Wartezeit. 
Sie können uns wegen eines Trainingsplatzes anrufen und bei einem OK bitte wir Sie, die nachfolgende  Datei zu öffnen, die ersten beiden Seiten auszufüllen, abzuscannen oder auszudrucken und zusammen mit der Verordnung zum Sport mitzubringen. 

Inhaber einer Verordnung der Rentenversicherung (G0850) sollten darauf achten, dass auf der Verordnung unter Punkt 2.1. "Rehabilitationssport im Wasser" angekreuzt ist. Häufig wird lediglich "Rehabilitationssport" angekreuzt, das reicht aber nicht aus.
Der Reha-Sport muss innerhalb von 3 Monaten nach Verordnung begonnen werden, die Verordnung gilt i.d.R. 6 Monate ab Reha-Sport-Beginn. Bitte beachten, dass der Verordnungsvordruck auf Seite 6 und 7 zwar Platz für 74 Termine vorsieht, dies aber keinerlei Einfluss auf die Anzahl oder Dauer des Sportes hat; maßgeblich sind die Zeiten unter Punkt 3.1 der Verordnung. 
Näheres erfahren Sie über das Merkblatt G0852 der deutschen Rentenversicherung.

Für weitere Informationen und persönliche Beratung: 035971 - 80928

Für die Anmeldeunterlagen klicke hier